Das amerikanische GEMA-Pendant ASCAP hat eine weitere unglaubliche Forderung aus dem Hut gezaubert: Handybenutzer sollen doch bitte in Zukunft eine Aufführungsgebühr bezahlen - jedesmal, wenn ihr Mobiltelefon in der Öffentlichkeit klingelt.
Diese Aussage zumindest lässt sich aus einem Dokument erschließen, das die ASCAP in einem Gerichtsstreit mit dem Telekommunikationsriesen AT&T vorgebracht hat.
Es geht wohlgemerkt um das Abspielen von legal erworbenen Klingeltönen. Denn dabei handele es sich, argumentiert die Verwertungsgesellschaft, um öffentliche Aufführungen. Die Electronic Frontier Foundation widerspricht diesem Anspruch deutlich: "Glücklicherweise liegt die ASCAP hier daneben. Selbst wenn das gelegentliche Abspielen eines kurzen Schnipsels mit dem Handy an einem öffentlichen Ort als "öffentliche Aufführung" betrachtet würde (was nie ein Gericht aufrechterhalten hat und was einen auch dafür in Gefahr brächte, dass man sein Autoradio bei heruntergelassenem Fenster laufen lässt), hat die Copyright-Gesetzgebung eine besondere Ausnahme [...], die Aufführungen "ohne das Ziel eines direkten oder indirekten kommerziellen Vorteils" abdeckt. Das sollte für im Restaurant losgehende Klingeltöne reichen." Zudem fielen Handyklingetöne wohl auch unter die amerikanische Fair-Use-Klausel. Der Anspruch der ASCAP jedenfalls scheint den Experten deutlich an den Haaren herbeigezogen. (Simon Columbus)