Nicht jedem im Deutschen Bundestag ist recht, was die Innenminister der Länder beschließen. In einem Brief bezeichnet Jörg Tauss (SPD), seit 15 Jahren Mitglied des Bundestages, den Entschluss zum Verbot von Killerspielen auf der Innenminister-Konferenz als „populistischen Unfug“. Dabei verweist er auf Fakten, die zwar nicht neu sind, in der Diskussion aber gerne beiseite geschoben werden: „Mit Ihrer weiterhin aufrechterhaltenen Forderung ignorieren Sie nicht nur fundierte Ergebnisse wissenschaftlicher Studien, sondern Sie blenden geradezu fahrlässig auch die geltende Rechtslage aus und diskreditieren und kriminalisieren Jugendliche und einen höchst innovativen Wirtschaftszweig.“
Zu Tauss' Tätigkeiten im Bundestag gehört vor allem die Entwicklung der Wissens- und Informationsgesellschaft. Zudem befasst er sich mit den Folgen des Einsatzes neuer Informationstechnologie in Wirtschaft und Gesellschaft. Er gehört außerdem zu den Initiatoren des Deutschen Computerspielpreises. Das nötige Hintergrundwissen scheint der Minister also mitzubringen. Bei seinen Amtskollegen bezweifelt er das allerdings: „Wohl wissend, dass das Strafgesetzbuch im § 131 ein generelles Verbreitungs- und Herstellungsverbot von Medien unter den beschriebenen Prämissen vorsieht, wird jetzt wieder so getan, als ob es Handlungsbedarf gebe. Dies verschärft allenfalls Politikverdrossenheit, die auch entstehen kann, wenn der Staat so tut, in der Vergangenheit nichts unternommen zu haben. Gleichzeitig werden in geradezu verantwortungsloser Weise junge Menschen diskreditiert. Gamer sind keine Amokläufer.“ Handlungsbedarf sieht auch der SPD-Politiker. Dieser läge aber nicht in neuen Gesetzen, denn es sei „deutlich geworden, dass wir in Deutschland offensichtlich weniger ein Normsetzungsdefizit, als vielmehr ein von den Ländern zu verantwortendes Vollzugsdefizit haben.“ In seinem Schreiben hebt Tauss sechs Punkte hervor, die seiner Meinung nach notwendig und sinnvoll sind:
1. Verstärkung der Ermittlungsbemühungen der Staatsanwaltschaften der Länder im Bereich des § 131 StGB
2. Sicherstellung der Einhaltung des Jugendschutzes durch den Handel
3. Stärkeres Engagement zur Verbesserung der Medienkompetenz bei Kindern, Geschwistern, Eltern oder Lehrern
4. Stärkere und differenzierte Information der Öffentlichkeit über Chancen sowie Gefahren von Computerspielen
5. Stärkung der aufsuchenden Sozialarbeit / Schulpsychologen
6. Einwirken auf die Wirtschaft für besseren Jugendschutz durch Technik